* Kosten werden durch die Rechtsschutzversicherung bzw. ein Erfolgshonorar gedeckt. AbhĂ€ngig vom jeweiligen Rechtsschutztarif kann eine geringe Selbstbeteiligung anfallen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ĂŒbernehmen wir gerne die Abwicklung mit der Versicherung fĂŒr Sie. Und selbstverstĂ€ndlich, werden unsere PartneranwĂ€lte erst tĂ€tig, wenn Ihre Versicherung die KostenĂŒbernahme bestĂ€tigt hat. Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, fĂ€llt nur ein Erfolgshonorar an.
Ein Erfolgshonorar wird erst im Erfolgsfall fĂ€llig - das heiĂt, wenn Ihnen die Schadensersatz-Zahlung zuflieĂt. Die Höhe des Erfolgshonorars ist abhĂ€ngig vom jeweiligen Streitwert.